Betreuungsweisung

Betreuungsweisung

…ist eine individuelle Einzelfallhilfe. Wir unterstützen straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende bei alltäglichen Schwierigkeiten und Aufgaben. Die Klienten sollen ein straffreies Leben führen, selbständig handeln und Verantwortung übernehmen.

Die Weisung erfolgt über das Amtsgericht und wird für einen festgelegten Zeitraum von 3-12 Monaten ausgesprochen.

Ansprechpartnerin

Johanna Scheja

Unterstr. 51
44892 Bochum
Tel.: +49 234 9272124-11
Fax: +49 234 9272124-99

E-Mail: johanna.scheja(at)via-ruhr.de

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