Kinderschutz
Beratungsangebot nach § 8a SGB VIII
Die Kinderschutzfachkraft spielt eine entscheidende Rolle im Schutz und Wohl von Kindern und Jugendlichen. ViA Ruhr verfügt bereits seit vielen Jahren über erfahrene und engagierte Kinderschutzfachkräfte, um die fallverantwortlichen Pädagog*innen in Fragen des Kinderschutzes zu beraten und zu unterstützen. Das Beratungsteam besteht zurzeit aus vier Fachkräften.

Unsere Leistungen
- persönlichen Beratung innerhalb von 24 Stunden
- gemeinsame Bearbeitung von Gefährdungseinschätzungen
- gemeinsame Erarbeitung von Lösungsstrategien
- IEntwicklung und Umsetzung von Hilfskonzepten
- Partizipation der Familiensysteme
- Planung weiterer Maßnahmen
Unsere Arbeit
Der Paragraf 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG regelt, wie der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der öffentlichen und freien Jugendhilfe wahrgenommen werden soll.
Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ ist dabei beratend hinzuzuziehen: bei der Einschätzung der Gefährdung (der familiären Risiko- und Ressourcenpotenziale), beim Ausarbeiten von Handlungsschritten und der Vorbereitung schwieriger Eltern- oder Familiengespräche.

Ansprechpartner:innen
Sascha Deuter
Birgit Wyzujak
Mona Brosius
Christine Schwab