Verein für integrative Arbeit e.V.

Kinderschutz

Beratungsangebot nach § 8a SGB VIII

Die Kinderschutzfachkraft spielt eine entscheidende Rolle im Schutz und Wohl von Kindern und Jugendlichen. ViA Ruhr verfügt bereits seit vielen Jahren über erfahrene und engagierte Kinderschutzfachkräfte, um die fallverantwortlichen Pädagog*innen in Fragen des Kinderschutzes zu beraten und zu unterstützen. Das Beratungsteam besteht zurzeit aus vier Fachkräften.

Unsere Leistungen

  • persönlichen Beratung innerhalb von 24 Stunden
  • gemeinsame Bearbeitung von Gefährdungseinschätzungen
  • gemeinsame Erarbeitung von Lösungsstrategien
  • IEntwicklung und Umsetzung von Hilfskonzepten
  • Partizipation der Familiensysteme
  • Planung weiterer Maßnahmen

 

 

Unsere Arbeit

Der Paragraf 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG regelt, wie der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der öffentlichen und freien Jugendhilfe wahrgenommen werden soll.

Die „insoweit erfahrene Fachkraft“ ist dabei beratend hinzuzuziehen: bei der Einschätzung der Gefährdung (der familiären Risiko- und Ressourcenpotenziale), beim Ausarbeiten von Handlungsschritten und der Vorbereitung schwieriger Eltern- oder Familiengespräche.

Ansprechpartner:innen

Sascha Deuter

Kinderschutzfachkraft

Kinder, Jugend und Soziales

Birgit Wyzujak

Kinderschutzfachkraft

Kinder, Jugend und Soziales

Mona Brosius

Kinderschutzfachkraft

Kinder, Jugend und Soziales

Christine Schwab

Kinderschutzfachkraft

Kinder, Jugend und Soziales