Jugendrichterliche Weisungen
Unsere Arbeit
Die jugendrichterliche Weisungen sind ambulante Maßnahmen. Die gesetzlichen Grundlagen bilden §10 JGG und §27 ff. SGB VIII. Es handelt sich um richterliche Weisungen für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die im Rahmen einer Jugendgerichts- bzw. Jugendschöffengerichtsverhandlung ausgesprochen werden.

Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist eine individuelle Einzelfallhilfe, die sich an junge, straffällig gewordene Menschen zwischen 14 und 21 Jahren richtet.
Voraussetzungen
Im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes kann die Betreuungsweisung Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14-21 Jahren auferlegt werden. Die Laufzeit der Maßnahme beträgt 6-12 Monate. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und die Beratung in den Bereichen.
Inhalte der Betreuungsweisung
Wir unterstützen straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende bei alltäglichen Schwierigkeiten und Aufgaben. Die Klient*innen sollen ein straffreies Leben führen, selbständig handeln und Verantwortung übernehmen.
Inhalte können sein:
- Schule
- Ausbildung und Beruf
- Wohnen
- Finanzen
- Rechtsbewusstsein
- soziales Netzwerk
- psychische Erkrankungen
- Drogenproblematik
Für wen geeignet?
Die Betreuungsweisung soll als Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Freizeit-, Dauerarrest oder Haft verstanden werden und die Entwicklung der jungen Menschen fördern.
Sie ist insbesondere geeignet für
- Teilnehmer*innen, denen ein tragfähiges soziales Netz der Versorgung (Eltern, Verwandte, Freunde) fehlt
- Teilnehmer*innen, die über wenig eigene Ressourcen wie z. B. strukturiertes Problemlösungsverhalten, Schulabschluss, geeignete Strategien beim Kontaktaufbau und –erhalt verfügen
Die Teilnehmer*innen sollten ein Mindestmaß an Gesprächsbereitschaft mitbringen.

Trainingskurse
Wir bieten folgende Trainingskurse an:
Anti-Gewalt-Training
Das Anti-Gewalt-Training (AGT) richtet sich an Teilnehmer*innen mit Gewaltproblematik und wird von zertifizierten Fachkräften (SAGT Trainer*innen) geleitet.
Ziele und Inhalte
- Übernahme von Verantwortung für das begangene Verhalten
- Gewaltfreier Umgang mit Aggressionen
- Reflexion der Tat
- Akzeptanz und den Respekt vor Grenzen
- Entwicklung von Empathie für die Opferperspektive
- Vorstellung legaler Konfliktlösungen
- Aufklärung über rechtliche Konsequenzen
- Einübung deeskalierender Verhaltensweisen
Das Training kann bei Bedarf Module zu Gewalt im Internet oder für rechtsorientierte Straftäter*innen umfassen.
Sozialer Trainingskurs
Der Soziale Trainingskurs ist eine richterlich angeordnete Maßnahme für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, um erneuter Delinquenz vorzubeugen.
Ziele und Inhalte
- Verantwortung für das eigene Verhalten übernehmen
- Entwicklung von Opferempathie
- Förderung von prosozialem Verhalten
- Erarbeitung von Lebensplanentwürfen
- Informationen zu zivil- und strafrechtlichen Hintergründen
- Entwicklung und Umsetzung legaler Handlungsalternativen
- Individuelle Unterstützungsangebote
Kurs gegen Cyberkriminalität
Der Kurs gegen Cyberkriminalität (CK) richtet sich an junge Menschen, die online Straftaten begangen haben.
Ziele und Inhalte
- Aufklärung über rechtliche Aspekte der Cyberkriminalität
- Verschiedene Formen der Cyberkriminalität
- Legale Nutzung des Internets
- Cyber-Mobbing und dessen Auswirkungen
- Betrachtung aus Opfersicht und Empathie für die Opfer
- Konfrontation und Reflexion über begangene (Cyber-) Straftaten
Präventionskurs
Der Präventionskurs ist eine Maßnahme für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren, die erstmalig mit Delikten wie Diebstahl, Leistungsbetrug oder Beleidigung in Berührung gekommen sind.
Ziele und Inhalte
- Alternativen zu delinquentem Verhalten kennenlernen und einüben
- Folgen der Straftat für die Täter*innen verstehen
- Auswirkungen auf Geschädigte, Einzelhandel oder öffentlichen Verkehr nachvollziehen
- Akzeptanz geltenden Rechts und gesellschaftlicher Normen fördern
- Ursachen und Auslöser von Straffälligkeit erkennen
- Aufzeigen der rechtlichen Konsequenzen
Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ermöglicht jugendlichen Straftäter*innen eine außergerichtliche Konfliktschlichtung. Unter Anleitung einer Vermittlerin können die Beteiligten eine Lösung für den Konflikt finden und sich auf eine Wiedergutmachung einigen.
Voraussetzungen
Gesetzliche Grundlagen sind § 46a StGB und § 10 JGG. Die Zuweisung erfolgt durch das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft Bochum. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14-21 Jahren durchgeführt werden.
Ziele und Inhalte
Die Opfer können…
- eine Stärkung ihrer Interessen erfahren
- dem Beschuldigten die Folgen der Tat verdeutlichen
- Gefühle, wie Wut, Ärger, Empörung und Angst aussprechen
- persönliche Interessen am Ausgleich zum Ausdruck bringen
- Wiedergutmachung erfahren
- Unterstützung bei der Verarbeitung bzw. Verringerung der psychischen und materiellen Beeinträchtigung bekommen
- ein zusätzliches und langwieriges Zivilverfahren vermeiden
Die Täter*innen können…
- erfahren, was die Tat für die Opfer bedeutet
- ihre Tatmotive erklären
- verdeutlichen, dass sie die Gefühle der Opfer ernstnehmen
- durch die Begegnung mit dem Opfer die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen
- Wiedergutmachung leisten
- durch aktive Wiedergutmachung gerichtliche Sanktionen mindern oder eine Verhandlung vermeiden


Impulstraining
Das Impulstraining ist ein sozialkognitives Einzeltraining und richtet sich an sozial auffällige Jugendliche und junge Erwachsene. Sie sollen befähigt werden, gewaltfreie Strategien in schwierigen Situationen anzuwenden, straffrei zu leben und Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen.
Methoden
Durch das Erlernen metakognitiver Fähigkeiten, wie Empathie, Perspektivenübernahmen und Affektkontrolle werden sie befähigt, Einstellungen, Gefühle und Absichten anderer zu berücksichtigen.
Das Programm bietet ein intensives Arbeitsbündnis und die Jugendlichen und Heranwachsenden erfahren eine sehr verlässliche, anerkennende, aber auch fordernde Beziehung. Dieses Bündnis bildet den Rahmen für eine wirkungsvolle gemeinsame Arbeit.
Ziele und Inhalte
- Auseinandersetzung mit schwierigen Alltagssituationen und die Erarbeitung von Lösungsstrategien
- Bewusstmachen von Gefühlen
- Körpersignale erkennen
- Affektsteuerung
- Gewaltfreier Umgang mit Wut
- Gewissensbildung
- Auseinandersetzung mit dem Thema Moral
- Übungsfeld Alltag
- Austausch mit Eltern, Lehrer*innen und weiteren Kooperationspartnern
Ansprechpartner:innen
Johanna Scheja