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ViA Ruhr und der Soziale Arbeitsmarkt

19.10.2018 11:24 (Kommentare: 0)

SAM

Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz ge­gen Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit

Lohn­kos­ten­zu­schüs­se und ganz­heit­li­che Be­treu­ung sol­len Lang­zeit­ar­beits­lo­se in den Ar­beits­markt in­te­grie­ren: Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Schaf­fung neu­er Teil­ha­be­chan­cen für Lang­zeit­ar­beits­lo­se auf dem all­ge­mei­nen und so­zia­len Ar­beits­markt (Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz)

Der Wirt­schafts­auf­schwung in Deutsch­land hält wei­ter an und der Ar­beits­markt ent­wi­ckelt sich po­si­tiv. Nie gab es seit der Wie­der­ver­ei­ni­gung we­ni­ger Ar­beits­lo­se. Den­noch bleibt es für Lang­zeit­ar­beits­lo­se schwer, auf den Ar­beits­markt zu­rück­zu­keh­ren. Wie aus Zah­len der Bun­des­agen­tur für Ar­beit her­vor­geht, ist die durch­schnitt­li­che Dau­er der Ar­beits­lo­sig­keit un­ter Hartz-IV-Be­zie­hern in den letz­ten Jah­ren ge­stie­gen.

Mit ei­nem neu­en Ge­setz möch­te die Bun­des­re­gie­rung die Teil­ha­be von Lang­zeit­ar­beits­lo­sen am Ar­beits­markt ver­bes­sern. Den ent­spre­chen­den Ent­wurf da­zu hat das Bun­des­ka­bi­nett am 18.07.2018 be­schlos­sen: Ent­wurf ei­nes Zehn­ten Ge­set­zes zur Än­de­rung des Zwei­ten Bu­ches So­zi­al­ge­setz­buch - Schaf­fung neu­er Teil­ha­be­chan­cen für Lang­zeit­ar­beits­lo­se auf dem all­ge­mei­nen und so­zia­len Ar­beits­markt (Teil­ha­be­chan­cen­ge­setz - 10. SGB II-ÄndG).

ViA Ruhr hat in der Beschäftigungsförderung in dem Programm Soziale Teilhabe im Augenblick mehr als 50 Langzeitarbeitslose beschäftigt. Dieses Programm läuft zum Jahresende aus und wird durch eine Regelförderung zum Sozialen Arbeitsmarkt ersetzt.

Das wird von uns sehr begrüßt und geplant ist es, hier im nächsten Jahr ca. 60 Stellen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in unseren gemeinnützigen Zweckbetrieben zu schaffen.

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