Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II

Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II

Kurzbeschreibung des Angebots

Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau und die Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Hierbei soll an besonderen, individuellen Problemlagen gearbeitet werden, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken. Im Rahmen einer individuellen Betreuung nehmen Coaches die Person und ihre jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick und betrachten nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte. Zugleich sollen die Potenziale wahrgenommen und individuelle Förderlücken geschlossen werden. Die ganzheitliche Betreuung umfasst nach diesem Verständnis sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld beziehen können. Insbesondere stehen die Coaches den Teilnehmenden aktiv und auch aufsuchend zur Seite und stärken sie darin, ihre Lebenssituation selbst zu verbessern.

Zur Entwicklung der Ausbildungsfähigkeit junger Menschen richtet sich die ganzheitliche Betreuung auch auf die Heranführung an eine Ausbildung. Sofern keine an die Ausbildung unmittelbar anschließende Beschäftigungsaufnahme erfolgt, kann die ganzheitliche Betreuung bis zu zwölf Monate nach Ende der Ausbildung fortgeführt werden.

Inhalte der Ganzheitlichen Betreuung

  • Unterstützung in der konkreten persönlichen und familiären Situation, z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Alltagshilfen, z. B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Beratung zum Erscheinungsbild, Hilfestellung bei Behördengängen
  • Krisenintervention und. Konfliktbewältigung
  • Unterstützung bei psychosozialen Problemen, Suchtproblematiken, Schulden, Gesundheitsproblemen
  • Entwicklung von Sprachkompetenzen
  • Beratung über Leistungen Dritter
  • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II
  • Unterstützung bei der Überwindung von Grundbildungsdefiziten
  • Inanspruchnahme von Sprachförderangeboten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Unterstützung bei besonderen individuellen Rahmenbedingungen, z. B. von Geflüchteten, Frauen/Männern, die § 10 SGB II in Anspruch nehmen
  • Abstimmung der ganzheitlichen Betreuung mit schon bestehenden Leistungen
  • Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII oder von Krankenkassen bzw. Rehaträgern
  • Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen, z. B. Unterstützung bei der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen,
  • Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsbetrieben und beim Übergang von der Ausbil

Den aktuellen Flyer des Angebots finden Sie hier.

Voraussetzung zur Teilnahme

Für die Teilnahme ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein des Jobcenters erforderlich.

 

Harpener Feld 14
44805 Bochum
Tel.: +49 234 95541 55

E-Mail: steffen.kaeufler(at)via-ruhr.de

Anfahrt

  • Steffen Käufler
  • Anfahrt